Ziel des Bundesprogramms ist es, zur Stärkung der Demokratie und eines friedlichen, respektvollen Zusammenlebens beizutragen, Teilhabe zu fördern und die Arbeit gegen jede Form von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Demokratiefeindlichkeit zu ermöglichen. Dazu wird auch weiterhin zivilgesellschaftliches Engagement auf allen Ebenen des Staates in den drei Handlungsfeldern „Demokratieförderung“, „Vielfaltgestaltung“ und „Extremismusprävention“ gefördert. 

Das Bundesprogramm unterteilt sich in fünf Programmbereiche: bundeszentrale Infrastruktur, Landes-Demokratiezentren, Partnerschaften für Demokratie, Innovationsprojekte und Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe. Hinzu kommen Sondervorhaben. Die Projektförderung setzt verstärkt auf Vernetzung, Wissensaustausch und bundesweite Qualitätsentwicklung. In der Regel wird eine längerfristige Gesamtförderdauer von bis zu acht Jahren ermöglicht. 

  • Um Vernetzung, Wissensaustausch und bundesweite Qualitätsentwicklung zu stärken, wird für verschiedene Themen die Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur gefördert.
  • Demokratie entscheidet sich vor Ort, darum werden Kommunen mit der Förderung von Partnerschaften für Demokratie sowie Bundesländer mit der Unterstützung von Landes-Demokratiezentren zielgerichtet bei ihrem Engagement für eine demokratische, freie und friedliche Gesellschaft gestärkt und unterstützt.
  • Demokratieförderung gehört aber auch in den digitalen Raum. Als eigener Bereich werden unter anderem die Anwendung digitaler Methoden und – angesichts der Zunahme von Hass und Desinformationen im Netz – Medien- und Debattenkompetenz für den politischen Diskurs unterstützt.
  • Durch Innovationsprojekte gibt es Unterstützung für die Entwicklung neuer, kreativer Ideen und Lösungsansätze, die aktuelle Fragen und Herausforderungen in der Demokratie, Vielfaltgestaltung und gegen jede Form von Extremismus bearbeiten. 

Im Rahmen des Weiterentwicklungsprozesses wurde eine neue „Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie (Förderrichtlinie ‚Demokratie leben!‘)“ (nicht barrierefrei) erarbeitet. In dieser sind die Grundlagen für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ festgeschrieben. Sie trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Quelle: https://www.demokratie-leben.de/demokratie-leben/programm/ueber-demokratie-leben-

Vereine und Initiativen des Landkreises Nordwestmecklenburg (ohne Wismar) können Förderanträge bis zum 30. November* des laufenden Förderjahres bei der externen Koordinierungs- und Fachstelle einreichen.

Wir beraten Sie diesbezüglich gern.

Was kann gefördert werden?

  • Veranstaltungen, die dazu dienen, interkulturelle Begegnung und Verständigung zu fördern
  • Veranstaltungen zur Stärkung einer lebendigen, vielfältigen demokratischen Zivilgesellschaft vor Ort
  • Maßnahmen zur Förderung des bürgerlichen Engagements
  • Maßnahmen der politischen Bildung z.B. Planspiele, Beteiligungswerkstätten
  • Team- und Konflikttraining
  • Projekte zur Beseitigung extremistischer Propaganda im Landkreis
  • Projekte zur Förderung der Kooperation zwischen den Generationen und der Netzwerke
  • Veranstaltungen zur Inklusion und Integration
  • direkte, spontane Reaktionen auf rassistische und extremistische Erscheinungsformen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Homophobie und Transphobie, extremistischer Orientierung
    und Handlungen sowie politisch motivierter Gewalt

Die Förderbedingungen sind den Förderleitlinie zu entnehmen. Die neue Richtlinie wird derzeit vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage: https://www.demokratie-leben.de/